Unsere Leistungen

Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende und präzise Unterstützung in allen steuerlichen und finanziellen Belangen zu bieten. Dies umfasst die Erstellung von Finanzbuchhaltungen, Lohnbuchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne für persönliche Beratungen zu handels- und steuerrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert und optimal aufgestellt sind.

“Wir bringen unsere Mandanten auf den richtigen Kurs.”

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen die professionelle Buchführung und Lohnbuchhaltung gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Zur Erstellung Ihrer Finanzbuchhaltung nutzen wir alle modernen Systeme zur Erfassung Ihrer Daten. Unsere Büroorganisation ist stets auf dem neuesten Stand. Wir helfen unseren Mandanten schon bei der Vorbereitung ihrer Buchhaltung mit Programmen wie z.B. „DATEV online“ oder z.B. dem „Kontoauszugs-Manager“. Der Daten- und Belegaustausch kann teilweise oder vollkommen digital erfolgen. Wir nehmen aber auch noch gerne Rücksicht auf Mandanten, die uns in alt herkömmlicher Weise zur Erstellung der Buchführung mit einem Belegordner versorgen. Bereits in der Buchhaltung werden eine Vielzahl von Steuerersparnissen gelegt. Wir beraten Sie über das vielseitige Spektrum der Aufwendungen, die zur Steuerersparnis führen.

Auch zur Abwicklung der Lohnbuchhaltungen setzen wir die neusten Programme ein, um Ihnen die Abrechnung der Gehälter, der resultierenden Lohnsteuern und der Sozialabgaben verständlich aufzuzeigen. Unsere Fachkräfte beherrschen auch die spezifischen Anforderungen, die bei der Abwicklung von Abrechnungen in der Bauwirtschaft gefordert werden.

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Jahresabschlüsse

Wir erstellen präzise Jahresabschlüsse, die einen umfassenden Einblick in die finanzielle Lage Ihres Unternehmens bieten und die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert eine sorgfältige Analyse und Aufbereitung der Unternehmensdaten sowie ein fundiertes Fachwissen über die gesetzlichen Grundlagen und Wahlrechte.

Der Jahresabschluss dient nicht nur der internen Steuerung, sondern hat auch eine externe Relevanz. Er ist Grundlage für die Berichterstattung gegenüber Gläubigern und Investoren sowie für die Beurteilung Ihrer Bonität durch Banken und anderen Kreditgebern. Ein transparenter und aussagekräftiger Jahresabschluss ist daher entscheidend für das Vertrauen der Kapitalgeber in das Unternehmen und seine Zukunftsaussichten.

Und natürlich bilden Bilanzen und Gewinnermittlungen die Grundlage der Besteuerung Ihres Unternehmens. Gerade hier ist es wichtig, dass alle Ansatz- und Bewertungswahlrechte ausgeschöpft werden, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erreichen.

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Einkommensteuererklärung

Auch die Einkommensteuererklärung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Steuervorteile zu nutzen und das zu versteuernde Einkommen zu optimieren. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben wie Spenden oder Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge und Pauschalen. Zudem können bestimmte Lebenssituationen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Wohnortwechsel steuerliche Auswirkungen haben und sollten daher bei der Erstellung der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung erfordert nicht nur Kenntnisse im Steuerrecht, sondern auch eine genaue Kenntnis der individuellen steuerlichen Situation. Insbesondere bei komplexen Einkommensverhältnissen oder steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen. Ein Steuerberater kann nicht nur dabei helfen, alle relevanten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch bei der Kommunikation mit dem Finanzamt unterstützen und eventuelle Rückfragen oder Prüfungen begleiten.

In unserem Steuerbüro bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit, Ihre individuelle steuerliche Situation zu analysieren und erstellen eine maßgeschneiderte Steuererklärung, die alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Steuerlast zu minimieren und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

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Steuerberatung

Unsere Beratung besteht aus der Analyse Ihrer Situation, aus dem Erkennen Ihrer Bedürfnisse, aus der Anwendung von Normen zu Ihrem Vorteil, aus der Umsetzung in Erklärungen und aus der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir bieten umfassende steuerliche Beratung und Betreuung, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient zu regeln, Steuervorteile zu maximieren und steuerliche Risiken zu minimieren. Wir erläutern Ihnen gern laufend die Auswertungen, die wir zu den oben genannten Leistungsbereichen erstellen. Ebenso helfen wir Ihnen bei der planenden Beratung. Sofern das Finanzamt von unseren Vorausberechnungen abweicht, übernehmen wir das Rechtsbehelfsverfahren, um Ihr Recht wenn nötig zu erstreiten.

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zum Thema Steuerberatung.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung ist für Unternehmen jeder Größe und Branche von entscheidender Bedeutung, um Ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren, Wachstum zu fördern und langfristigen Erfolg zu sichern. Sie umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, die darauf abzielen, betriebswirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, Potenziale zu identifizieren und strategische Entscheidungen zu treffen. Ein zentraler Aspekt der betriebswirtschaftlichen Beratung ist die Analyse der Unternehmenssituation. Hierbei werden Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens identifiziert und bewertet. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Unternehmens zu steigern.

Die betriebswirtschaftliche Beratung umfasst auch die Optimierung von Geschäftsprozessen. Hierbei werden bestehende Abläufe analysiert, Schwachstellen identifiziert und Verbesserungspotenziale aufgezeigt. Durch die Einführung effizienter Prozesse können Kosten gesenkt, Durchlaufzeiten verkürzt und die Qualität gesteigert werden.

Ein Schwerpunkt der betriebswirtschaftlichen Beratung liegt auf der Erfolgsplanung, der Finanzplanung der Liquiditätsplanung und der Überwachung Ihrer Entwicklung. Ziel ist es, eine solide finanzielle Basis für das Unternehmen zu schaffen und Risiken zu minimieren.

Neben der strategischen und operativen Beratung umfasst die betriebswirtschaftliche Beratung auch die Unterstützung bei spezifischen Fragestellungen wie beispielsweise Unternehmensnachfolge, Fusionen und Übernahmen, und Restrukturierungen. Durch die Expertise und Erfahrung des Steuerberaters können Unternehmen von wertvollen Impulsen und Lösungsansätzen profitieren.

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zum Thema betriebswirtschaftliche Beratung.

Rechtliche Beratung

Die Beratungen in rechtlichen Angelegenheiten, die über das Steuerrecht hinausgehen, sind den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten. Die Entscheidung über zivilrechtliche und handelsrechtliche Alternativen führt zu steuerlichen Konsequenzen. So beraten wir Sie z.B. in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens, bei der Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufverträge u.s.w. im Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen. Auch ist es uns erlaubt, Textmuster auszugeben, die von Juristen entworfen worden sind.

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Rechtsbehelfe

Die Wahrnehmung ihrer steuerlichen Vorteile und Wahlrechte beantragen wir in Steuererklärungen. Dabei ermitteln wir sehr gründlich ihre Verhältnisse, um Gesetze, Richtlinien und Rechtsprechung vollständig zu ihren Gunsten einzusetzen. Das Ergebnis, dass aufgrund der abgegebenen Erklärung zu erwarten ist, besprechen wir ausführlich mit Ihnen, bevor wir die Erklärung zum Finanzamt übermitteln Aufgrund der eingereichten Steuererklärungen führen die Finanzämter ihre Steuerveranlagung durch. Ergebnis der Veranlagung ist der Steuerbescheid. Meist stimmen die Steuerbescheide mit unserer vorherigen Berechnung überein. Sofern das Finanzamt von unserer Berechnung abweicht, prüfen wir den Grund und legen Einspruch ein.

Unsere Einsprüche begründen wir qualifiziert und versuchen noch einmal, ihr Recht durchzusetzen (außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren). In einigen Fällen gibt das Finanzamt nicht nach, obwohl Sie im Recht sind. Dann erheben wir Klage vor dem jeweils zuständigen Finanzgericht. Dies nennt man das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Zu Ihrer Vertretung vor den Finanzgerichten sind wir voll befugt. Wir blicken zurück auf eine erfreulich hohe Erfolgsquote.

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